Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung hat der Arbeitgeber unter anderem die Pflicht,
- durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten,
- Messungen nach dem Stand der Technik durchzuführen,
- die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Stand der Technik durchzuführen,
- Lärmbereiche zu kennzeichnen
- geeigneten Gehörschutz auszuwählen, bereitzustellen und dessen bestimmungsgemäßge Verwendung sicherzustellen.
dBmess unterstützt Arbeitgeber bei der Anwendung zur Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung durch Lärm-Messungen, aber auch durch entsprechende Schulungen. Die Schulungen befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Lärm und sind somit nur für Betriebe geeignet, in denen keine nennenswerten Belastungen durch Vibrationen auftreten.
Unser 1-Tages-Seminar umfasst die folgenden Punkte:
Block 1 - Grundlagen
- Was ist Schall
- Das Dezibel
- Physikalische Größen
- Schallausbreitung
- Bewertungsfilter
- Pegelgrößen
Block 2 - Rechtslage
- Das Arbeitsschutzgesetz
- Die Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung
Block 3 - Messungen
- DIN EN ISO 9612
- Lärmexpositionspegel
- Messgeräte
- Mess-Strategien
Block 4 - Praxis
- Handhabung eines Schallpegelmessers
- Kalibrierung
- Aufstellung des Messmikrofons
- Messprotokoll
Angebot
Das 1-Tages-Seminar liegt inkl. Anreise bei 714,- Euro inkl. MWSt (600,- Euro zzgl. MWSt)
Weiterführende Informationen