Schulung zur LärmVibrationsArbSchV

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung hat der Arbeitgeber unter anderem die Pflicht,

  • durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten,
  • Messungen nach dem Stand der Technik durchzuführen,
  • die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Stand der Technik durchzuführen,
  • Lärmbereiche zu kennzeichnen
  • geeigneten Gehörschutz auszuwählen, bereitzustellen und dessen bestimmungsgemäßge Verwendung sicherzustellen.

dBmess unterstützt Arbeitgeber bei der Anwendung zur Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung durch Lärm-Messungen, aber auch durch entsprechende Schulungen. Die Schulungen befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Lärm und sind somit nur für Betriebe geeignet, in denen keine nennenswerten Belastungen durch Vibrationen auftreten.

Unser 1-Tages-Seminar umfasst die folgenden Punkte:

Block 1 - Grundlagen

  • Was ist Schall
  • Das Dezibel
  • Physikalische Größen
  • Schallausbreitung
  • Bewertungsfilter
  • Pegelgrößen

Block 2 - Rechtslage

  • Das Arbeitsschutzgesetz
  • Die Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung

Block 3 - Messungen

  • DIN EN ISO 9612
  • Lärmexpositionspegel
  • Messgeräte
  • Mess-Strategien

Block 4 - Praxis

  • Handhabung eines Schallpegelmessers
  • Kalibrierung
  • Aufstellung des Messmikrofons
  • Messprotokoll

Angebot

Das 1-Tages-Seminar liegt inkl. Anreise bei 714,- Euro inkl. MWSt (600,- Euro zzgl. MWSt)

Weiterführende Informationen