Messung nach DIN 15905-5

 

Nach einschlägiger Rechtsprechung (z.B. BGH VI ZR 142/00) hat ein Veranstalter (oder auch ein Betreiber einer Versammlungsstätte) die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um sein Publikum vor Schäden durch zu hohe Schallpegel zu schützen.

DIN 15905-5 (Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik) konkretisiert diese Verkehrssicherungs-pflicht eines Veranstalters oder baurechtlichen Betreibers.

Messungen nach DIN 15905-5 sind Tätigkeitsschwerpunkt von dBmess. Wir führen seit 2003 solche Messungen durch und stellen Messanlagen her, die auf solche Messungen spezialisiert sind.

Gerne führen wir auch für Sie eine Messung nach DIN 15905-5 als Dienstleistung durch.

Messung bei Veranstaltungen

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